Bitte beachten Sie, dass ein Kassenrezept innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss. Falls Sie sich parallel auf Rezept in anderen physiotherapeutischen
Behandlungen befinden, informieren Sie uns bitte darüber. Vielen Dank!
Unsere Praxis ist eine reine Terminpraxis, das heißt wir vereinbaren mit Ihnen feste individuelle Behandlungstermine.
Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Durch versäumte oder zu kurzfristig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit, die bereits reservierte Zeit erneut an andere Patienten zu vergeben. Dadurch entstehen uns Kosten in erheblichem Ausmaß. Die Terminabsage muss daher mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin stattfinden. Bei versäumten oder nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen (aus welchem Grund auch immer), die nicht wieder belegt werden können, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt.
Ein nicht wahrgenommener Termin kann selbstverständlich, innerhalb der Fristsetzung der jeweiligen Krankenkasse, nachgeholt werden.
Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie nach § 32 SGB V mit 10 % zuzahlungspflichtig.
Ebenfalls fällt laut § 61 SGB V eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung an.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.